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    Nach Eintreten des Todes benachrichtigen Sie den Arzt, damit er den Totenschein ausstellt. Befindet sich der Verstorbene im Krankenhaus oder Heim wird dies durch die Verantwortlichen übernommen.

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    Gibt es eine Verfügung des Verstorbenen im Hinblick auf die Organspende oder die Bestattungsweise? Ist der Willen zur Feuerbestattung hinterlegt. Ist ein Vorsorgevertrag abgeschlossen?

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    Rufen Sie uns unter Telefon 03435 / 982 9810 zu jederzeit an, damit wir Sie aufsuchen können und das weitere Vorgehen besprechen können.

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    Benachrichtigen Sie telefonisch nähere Angehörige über den Sterbefall. Klären Sie untereinander wer der Bestattungsverantwortliche ist. Wenden Sie sich an uns, wenn es Einigungsbedarf gibt. Gibt es weitere Personen, die unmittelbar benachrichtigt werden sollten, wie zum Beispiel der Arbeitgeber?

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    Suchen Sie die Dokumente raus, mithilfe derer wir die standesamtliche Abmeldung für Sie durchführen und behördliche Genehmigungen einholen können.

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    Gibt es eine bestimmte Trauerkleidung, die der Verstorbene beim Abschied tragen sollte oder besondere Gegenstände, die sie ihm mitgeben möchten?

Der Tod eines Angehörigen ist eine besonders schmerzhafte und belastende Situation.

 

Die Trauergefühle beherrschen das Denken.
Es stürmt aber auch vieles auf einen ein, so dass es einem scheint,
an alles gleichzeitig denken zu müssen.
Dem ist aber nicht so:

Erstmal steht der Verstorbene im Mittelpunkt.

Sich von ihm/von ihr in Ruhe zu verabschieden ist ein wichtiges Moment
des Trauern und des Abschieds.

Die Art der Bestattung, die Wahl der Grabstelle, Einzelheiten zur Beisetzung und Feier können wir dann ausführlich am nächsten Tag in unseren Räumen oder bei Ihnen zuhause besprechen.